Agrarsoziale Gesellschaft e.V.

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Qualitätskriterien für Kinderbauernhöfe gewinnen an Bedeutung

AuftraggeberBauernhof- und Landurlaub in Hessen e.V. (BaLuH)
mit Unterstützung des Hessischen Ministeriums für Umwelt,
ländlichen Raum und Verbraucherschutz


Bearbeitung


Dipl.-Ing. agr. Michael Busch
Dipl.-Ing. agr. Thomas König


Stand


abgeschlossen
 
Im Auftrag von Bauernhof- und Landurlaub in Hessen e.V. (BaLuH) hat die Agrarsoziale Gesellschaft e.V. eine Analyse von Qualitätskriterien für (Klein-)Kinderbauernhöfe durchgeführt und Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung, Qualitätssicherung sowie das zielgruppenspezifische Marketing des Urlaubsangebots für (Klein-)Kinder in Hessen erarbeitet. Diese wurden im Rahmen eines Workshops im Dezember 2006 mit Anbietern von Urlaub auf dem Kinderbauernhof und Beraterinnen des LLH (Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen) diskutiert und in Arbeitsgruppen weiterentwickelt.
 

Mit Qualitätskriterien neue Zielgruppen ansprechen

Das Angebot Urlaub auf dem Bauernhof/Urlaub auf dem Lande ist ein fester Bestandteil des Tourismus in Mitteleuropa. Da es vor allem für Familien mit Kindern attraktiv ist, hat sich in den letzten Jahren eine Reihe von Betrieben auf Angebote für Familien mit (Klein-)Kindern spezialisiert.
Ob und welche Qualitätsstandards hierfür existieren, hat die ASG in einer schriftlichen und telefonischen Befragung der Landesarbeitsgemeinschaften (LAG) und der Bundesarbeitsgemeinschaft für Urlaub auf dem Bauernhof/Urlaub auf dem Lande in Deutschland sowie relevanter Anbietergemeinschaften in Österreich, Südtirol, Frankreich und der Schweiz erhoben. Weitere Informationen wurden im Rahmen einer Internetrecherche zusammengestellt.
Qualitätskriterien wurden mit dem Ziel entwickelt, um neue Zielgruppen anzusprechen (oder bisherige Zielgruppen gezielter) und dadurch eine Verlängerung der Saison zu erreichen sowie die Auslastung der Betriebe zu erhöhen. Zzt. werben Anbietergemeinschaften in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Österreich speziell für den Urlaub mit (Klein-)Kindern auf Bauernhöfen und haben hierfür Qualitätskriterien entwickelt, in den übrigen Bundesländern und im benachbarten Ausland gibt es diese nicht oder die vorhandenen Angebote werden nicht extra beworben. Es zeichnet sich jedoch eine Entwicklung ab, dass Qualitätskriterien für (Klein-)Kinderbauernhöfe auf der Anbieterseite an Bedeutung gewinnen.
 

Qualitätsverbesserung durch Pflichtkriterien

Die Anbietergemeinschaften verwenden Qualitätskriterien, die sich üblicherweise in Muss- und Soll-/Kann-Kriterien aufteilen, teilweise verfügen sie über ein spezielles Logo, mit dem die geprüften Betriebe werben können. In Bezug auf die Qualitätsverbesserung geht es in erster Linie darum, Unfälle zu vermeiden und die Unterkünfte stärker auf die Bedürfnisse von Kindern auszurichten. Zwischen den Anbietergemeinschaften konnte eine große Übereinstimmung hinsichtlich der abgefragten Qualitätskriterien zu Kindersicherheit des landwirtschaftlichen Betriebes und kindgerechter Ausstattung der Unterkünfte - beides Musskriterien - gefunden werden.
 

Kindersicherheit

Grundsätzlich kann jeder landwirtschaftliche Betrieb Urlaub auf dem Bauernhof mit Kindern anbieten, ohne sich einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Für den (Klein-)Kinderurlaub qualitätsgeprüfte Betriebe unterscheiden sich jedoch dadurch, dass sie spezielle Sicherheitskriterien erfüllen. Hierzu zählen u. a. eine verkehrssichere Lage des Hofes, die Vermeidung offener Gefahrenquellen durch Abdeckungen, eine Rückfahrtsicherung bei Traktoren, Türgitter, Treppensicherungen, Fensterriegel, ausreichende Beleuchtung im Innen- und Außenbereich und Sicherheitsglas bei großen Glasflächen.
 

Kindgerechte Ausstattung und Serviceangebote

Die kindgerechte Ausstattung umfasst Angebote im Wohn- und Verpflegungsbereich sowie im Service. Kriterien sind u. a. großzügige Familienzimmer bzw. Appartements, abdunkelbare Zimmer, familienfreundliche Hausordnung, Wickeltisch, Babyphone, Babysitterservice, Kinderwagen/Buggy zum Ausleihen und ein Animationsprogramm für schlechtes Wetter.
 

Zugang zu Tieren und Mithilfe im Stall

Der Zugang zu Tieren und die Möglichkeit der Mithilfe im Stall spielen eine herausragende Rolle bei der Prüfung für den (Klein-)Kinderurlaub, da sich der Urlaub auf dem Bauernhof hierdurch von anderen touristischen Angeboten abhebt. Alle Prüfkataloge verlangen, dass es sich bei den Höfen um landwirtschaftliche Haupt- oder Nebenerwerbsbetriebe handelt. Unterschiede gibt es im Hinblick auf die Mithilfemöglichkeiten: Entweder können Kinder mit oder ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten praktische Erfahrungen im Stall oder auf dem Feld, z. B. bei der Heuwerbung sammeln.
 
 

Verpflegung und Ermäßigung

Bei Betrieben mit Vermietung von Ferienwohnungen spielt die Ausstattung der Küche zur Zubereitung von Kindernahrung eine wichtige Rolle. Anbieter mit Halb- oder Vollpension werden intensiv hinsichtlich ihres kindgerechten Verpflegungsangebots überprüft. Zu den Kriterien zählen u. a. Kindergeschirr, Möglichkeit zur Zubereitung/zumAufwärmen von Kleinkind-Nahrung, Kinderspeisekarte sowie Teller und Besteck für Kinder zum Mitessen bei den Eltern. Kinderermäßigung spielt nur bei wenigen Prüfungen eine Rolle als Muss-Kriterium.
Soll-/Kann-Kriterien haben entweder einen Empfehlungscharakter oder führen - bei Erfüllung möglichst vieler dieser Kriterien - zu einer höheren Auszeichnung. Darüber hinaus können sie den Anbietern als Anregung dienen, um ihr Urlaubsangebot attraktiver zu gestalten. Kriterien, die in einigen Prüfkatalogen unter Muss-Kriterien aufgelistet sind, finden sich bei anderen Prüfkatalogen unter Soll-Kriterien. Unter Soll-Kriterien fallen u. a. Aufmerksamkeiten für Geburtstagskinder, Kinder werden beim Essen als Erste bedient, eine Getränkebar für Kinder sowie ein Aktionsangebot für Alleinreisende mit Kindern.
 
 

Kontrolle zur Qualitätssicherung

Überprüft werden die Kriterien entweder von den Anbietergemeinschaften selbst oder von überregional arbeitenden Institutionen. In die Untersuchung einbezogen wurden die Qualitätsklassifizierungen der Deutschen Landwirtschaftgesellschaft (DLG), des Deutschen Tourismusverbandes (DTV), des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) und des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Eine unabhängige Kontrolle erhöht das Vertrauen der Gäste, verursacht jedoch für die Mitgliedsbetriebe meist höhere Kosten (bis über 1 000 €). Bei gleichzeitiger Durchführung einer Grundprüfung ist die zusätzliche Prüfung jedoch in einigen Fällen kostenfrei. Nach Überprüfung der Kriterien erhalten die Betriebe eine zeitlich befristete Zertifizierung, von meist drei Jahren. Um an einer Überprüfung der Qualitätskriterien einer Anbietergemeinschaft teilnehmen zu können, ist bei den meisten Anbietergemeinschaften ein Mindestniveau der zu vermietenden Zimmer oder Ferienwohnungen nachzuweisen. Dieser Nachweis kann entweder in Form einer Klassifizierung nach DTV- oder DLG-Standard geschehen oder erfolgt im Rahmen der Prüfung durch die Anbietergemeinschaft.
 

Kreatives und zielgenaues Marketing

Das Marktsegment "Urlaub auf (Klein-)Kinderbauernhöfen" ist relativ jung und befindet sich in einer ständigen Entwicklung. Da sich in der Gesellschaft ein Trend zum außergewöhnlichen Event und zum besonderen Erlebnis feststellen lässt, ist davon auszugehen, dass entsprechende Erlebnisangebote durch attraktive Ferienbauernhöfe von Kindern und Familien interessiert angenommen werden. Wichtig hierfür ist ein kreatives und zielgruppenspezifisches Marketing. In Deutschland sprechen die Anbieter von Urlaub auf dem Bauernhof entweder Familien mit (Klein-)Kindern, Kinder ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten (einzelne Betriebe haben sich hierauf spezialisiert) oder Kindergärten (mit Kindern ab zwei Jahren) und Schulen an.
Ein Logo vermittelt Vertrauen sowie eine klare und knappe Qualitätsbotschaft. Viele Anbieter lassen ihren Betrieb hinsichtlich verschiedener Qualitätsansprüche prüfen und werben mit einer Vielzahl von Logos. Während die Urlaub am Bauernhof-Betriebe in Österreich mit einem bundeseinheitlichen Logo, das von mehreren Institutionen und Verbänden getragen wird, werben, verwenden die einzelnen Anbietergemeinschaften in Deutschland unterschiedliche Logos. Bauernhöfe mit Spezialangeboten für Kinder schließen sich entweder in einer selbst organisierten Anbietergemeinschaft zusammen und werben mit einem gemeinsamen Logo oder werden Mitglied in einer Landesarbeitsgemeinschaft, deren Logo sie verwenden.
 

Trends

"Urlaub auf (Klein-)Kinderbauernhöfen" wird als ein Marktsegment mit steigender Bedeutung angesehen, für das folgende Trends erwartet werden:
  • Eine weitere Ausdifferenzierung des Angebotes
  • Eine Ausweitung des Angebotes, z. B. mit Nightlife for Kids
  • Die Entwicklung weiterer überprüfbarer Qualitätskriterien
  • Eine Differenzierung der Anbietergemeinschaften: 1. Anbietergemeinschaften mit ausschließlich landwirtschaftlichen Betrieben und 2. Anbietergemeinschaften, an denen auch andere Anbieter von Freizeitaktivitäten und Unterkünften beteiligt sind.
 

Hoher Standard in Hessen

Der Vergleich des hessischen Kriterienkataloges mit den Ergebnissen der Analyse ergab eine weitgehende Übereinstimmung in den grundlegenden Aspekten Sicherheit, Ausstattung und Service. Unterschiede zeigten sich vor allem in der internen Organisation der Prüfverfahren und der Trägerschaft der Qualitätssiegel. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Bezeichnung "Kinderbauernhof" kein rechtlich geschützter Begriff ist. Die Teilnahme an Prüfungsverfahren ist freiwillig, Urlaubsanbieter müssen demnach von den Vorteilen eines gemeinsamen Marktauftritts überzeugt werden. Die positiven Erfahrungen der hessischen Anbieter belegen diese Vorteile deutlich: Die Ausrichtung als Kinderbauernhof und gemeinsame Werbung über die BaLuH hat nach Einschätzung der anwesenden Anbieter zu einer deutlich besseren Auslastung ihres Ferienangebotes geführt.
 
Der ausführliche Bericht ist zu beziehen bei:
Bauernhof- und Landurlaub in Hessen e.V., Fon (06631) 71743, , www.landurlaub-hessen.de
 

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